17 Apr 2024

Dringende Ablösung des veralteten und nicht mehr sachgerechten Arzttarif TARMED

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Vorstoss eidg. Ebene vom 15. März 2024

 

 

Kostendämpfung im Gesundheitswesen – Grundversorgung stärken

Seit 2004 rechnen Ärztinnen und Ärzte und Spitäler ihre Leistungen im ambulanten Bereich über die veraltete und nicht mehr sachgerechte Tarifstruktur TARMED ab. Eine rasche Ablösung tut Not. Gerade die vielfältigen Leistungen in der Grundversorgung oder Kindermedizin sind im TARMED nicht- oder schlecht abgebildet und auch neue medizinische Leistungen, insbesondere im Bereich Telemedizin, sind nicht abgebildet.

Die Kostenbasis des TARMED stammt aus den 90er Jahren des letzten Jahrhunderts. Im Sommer 2019 haben die zwei Tarifpartner curafutura/Swica und FMH den Einzelleistungstarif TARDOC zur vollständigen Ablösung des TARMED beim Bundesrat erstmals zur Genehmigung eingereicht. Seither wurde TARDOC mehrmals nachgebessert und zuletzt die fünfte Version Anfang Dezember 2023 nachgereicht. Der Bundesrat hatte sich letztmals am 3. Juni 2022 mit dem TARDOC auseinandergesetzt und die Vorgaben für eine Genehmigung klar formuliert. Die eingereichte Version erfüllt sämtliche Auflagen des Bundesrates, insbesondere die kostenneutrale Einführung kann mit dem geplanten Kostenmonitoring gemäss Konzept gewährleistet werden. 

Der Reifegrad bei TARDOC ist deutlich höher als bei den ambulanten Pauschalen, für die ebenfalls seit 2023 ein Genehmigungsgesuch (der Tarifpartner santésuisse und H+) beim Bundesrat vorliegt. Ein Zuwarten bis beide Tarifstrukturen genehmigungsfähig sind ist hinsichtlich der dringlichen Ablösung des veralteten TARMED – auch in Hinblick auf die nächste Prämienrunde – keine Lösung. 

Deshalb wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Die beiden Genehmigungsgesuche wurden Anfang Dezember 2023 eingereicht. Wann gedenkt der Bundesrat zu diesen Gesuchen einen Entscheid zu fällen?
  2. Wird der Bundesrat den TARDOC genehmigen, sofern die vom Bundesrat am 3. Juni 2022 abschliessend formulierten Vorgaben zur Genehmigungsfähigkeit erfüllt sind?
  3. Alt-Bundesrat Berset sagte beim letzten Bundesratsentscheid zum TARDOC (3. Juni 2022), dass es keine zeitliche Abhängigkeit zur Einführung zwischen den Projekten TARDOC und ambulanten Pauschalen gibt. Beurteilt der Bundesrat dies auch heute noch so?
  4. Zieht der Bundesrat in Betracht, eine gestaffelte Einführung der Tarifprojekte mit Auflagen in Betracht, so dass z.B. ambulante Pauschalen zur Ablösung einiger Leistungen im TARDOC zeitnah nach dem Inkrafttreten von TARDOC genehmigt vorliegen müssen?

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